Lust, ein Instrument zu Erlernen

  • Werde Teil eines großen Orchesters
  • Erhalte Unterstützung auf deinem musikalischen Weg
  • Es erwarten dich tolle Aktionen
  • Wir fördern junge Talente

Wir helfen dir beim Einstieg

 Solltest Du Dir unsicher sein, ob die Ausbildung für Dich das Richtige ist, haben wir ein tolles Konzept erarbeitet, welches Dir bei der Entscheidung helfen soll:

Aktive MusikerInnen unseres Orchesters geben Dir einzeln oder gemeinsam mit anderen Schülern Unterricht. Diese Ausbildung stellen wir Dir bis zu einem Jahr zur Verfügung

Nach diesem Jahr bekommst Du regulären Unterricht von ausgebildeten Musiklehrern an der Jugendmusikschule Bad Waldsee. Aber auch ein Direkteinstieg ist möglich.

Wir möchten Dir somit eine Möglichkeit schaffen, herauszufinden, ob Dir das Instrument auch wirklich gefällt.

Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, Instrumente bei der Stadtkapelle auszuleihen. Sprich uns einfach darauf an.

 

Jugendordnung 

§ 1 Allgemein

 

Der Musikverein Stadtkapelle Bad Waldsee e.V. (nachfolgend kurz „Verein“ genannt) bietet interessierten Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, sich an verschiedenen Instrumenten ausbilden zu lassen, welche im Verein benötigt bzw. gespielt werden können.
Ziel der Ausbildung ist die musikalische Förderung von Kindern und Jugendlichen. Sie wirken je nach Kenntnisstand im Vororchester, im Jugendblasorchester, sowie der Stadtkapelle Bad Waldsee e.V. mit.
Die Schüler in der Ausbildung verpflichten sich je nach Kenntnisstand in den verschiedenen Orchestern teilzunehmen.
Neben der musikalischen Aus- und Weiterbildung dienen die Veranstaltungen und Aktivitäten der Jugendabteilung überwiegend dazu, ein ausgeprägtes Gemeinschaftsgefühl zu entwickeln. Gemeinsame Aktivitäten, die diesen Zweck erfüllen, sind wesentlicher Bestandteil der Jugendarbeit.

Für eine bessere Lesbarkeit sind alle Bezeichnungen geschlechtsneutral.

 

§ 2 Grundsätze

 

2.1  Der Verein regelt die besonderen Belange seiner aktiven Jugendlichen durch den Jugendausschuss.

2.2  Das Handeln des Jugendausschusses orientiert sich ausschließlich an den Vereinszielen.

2.3  Der Jugendausschuss bekennt sich in vollem Umfang zur Satzung des Vereins.

2.4  Die musikalische Ausbildung der Jugendlichen findet nach den Richtlinien der Bläserjugend des Kreisverbandes Ravensburg und dem Bund Deutscher Blasmusikverbände für die Jugendarbeit statt.

2.5  Der Jugendausschuss der Stadtkapelle Bad Waldsee ist eine nicht rechtsfähige Organisation innerhalb des Vereins.

2.6  Der Jugendausschuss wird in Abstimmung mit dem Vorsitzenden Bereich Jugend geführt und verwaltet.

2.7  Der Jugendausschuss ist dem Vereinsvorstand gegenüber rechenschaftspflichtig. Dem Vorstand ist jederzeit Einblick in die Nachweisführung und Jugendarbeit zu gewähren.

2.8  Der Leiter Bereich Jugendabteilung ist laut Satzung des Vereins ständiges Mitglied im Vereinsvorstand. Sein Stellvertreter auf Wunsch. Im Verhinderungsfall kann ein anderes Mitglied des Jugendausschusses zur Vertretung beauftragt werden.

Die beauftragte Person hat im Fall einer Abstimmung nur bei Jugendangelegenheiten ein Stimmrecht.

2.9  Aktivitäten werden vom Jugendausschuss geplant und durchgeführt.

2.10  Das Jahresbudget für Veranstaltungen und Aktivitäten beträgt derzeit

500,00€, über das der Jugendausschuss frei verfügen kann. Darüber hinaus anfallende Kosten sind erst durch den Vorsitzenden Bereich Jugend zu genehmigen.

 
§ 3  Zweck und Ziel der Jugendarbeit
 
 

3.1  Die Jugendarbeit dient dem Fortbestand des Vereins.

3.2  Nachwuchsausbildung hat unter anderem zum Ziel, ein aktives und spielfähiges Vororchester und ein Jugendblasorchester zu haben.

3.3  Aufnahme von Jugendlichen bei entsprechender musikalischer und menschlicher Befähigung in den Verein und die damit verbundene Verwirklichung von partnerschaftlicher Zusammenarbeit zwischen Jugendlichen und Erwachsenen.

 
3.4  Beitrag zur Persönlichkeitsbildung und Förderung des sozialen Verhaltens.
 
3.5  Anregung zu gesellschaftlichem Engagement.
 
3.6  Entwickeln und Steigern des musikalischen Könnens jedes Einzelnen und in der Kapelle.
 
3.7  Mitwirkung bei weltlichen und kirchlichen Veranstaltungen kultureller undwirtschaftlicher Art.
 
3.8  Der Verein ist an einer qualitativ hochwertigen und gleichzeitig finanzielltragbaren Ausbildung seiner Schüler interessiert.